sicher hast du es inzwischen den Medien entnommen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen der Hamburger Senat die 2G-Plus Regelung ab dem 10. Januar 2022 beschlossen hat und dies auch auf Ballettschulen und Sportangebote auszuweiten.
Das bedeutet:
Zusätzlich zum Nachweis der vollständigen Impfung (zwei Impfungen) oder Genesung (nicht älter als 6 Monate), müssen wir dich ab Montag bitten, uns einen tagesaktuellen negativen Test vorzulegen, wenn du das Angebot in unserer Tanzparterre nutzen möchtest oder deine Kinder mit in die Umkleiden begleiten möchtest. Hierzu gibt es ein paar Ausnahmen, die du weiter unten in dieser E-Mail findest.
Mehrere Testzentren findest du z.B. in der Alsterdorferstraße, am U-Bahnhof Sengelmannstraße, in diversen Apotheken. Du kannst dich dort nach vorheriger Terminvereinbarung einfach, schnell und kostenfrei testen lassen. Das Testergebnis erhältst du innerhalb von 15 Minuten.

Entsprechend der neuen Corona-Verordnung gibt es folgende Ausnahmen:

  1. Wenn du bereits Deine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten hast, bist du von dieser Regelung ausgenommen. Soweit noch nicht geschehen, lege einmalig im Büro der Tanzparterre Deinen entsprechenden Impfnachweis vor, wir hinterlegen dies im System und du kannst wie gewohnt das gesamte Tanzparterren-Angebot nutzen.
  2. Für schulpflichtige Kinder gilt der negative Schultest als Nachweis.
  3. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Wir bitten dich im Namen des Teams und zum Wohle aller um Verständnis und Mitarbeit bei der Umsetzung der behördlichen Anordnungen. Lasse uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir dir weiterhin ein unbeschwertes Tanz – und Bewegungserlebnis ermöglichen können und bleibe gesund, zuversichtlich und motiviert.

Wenn du hierzu noch Fragen haben solltest, meldet dich gern bei uns.
Deine Mona Brandenburg & Team