Liebe Schüler und Schülerinnen,

sicher haben Sie es den Medien entnommen:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Entwicklungen hat der Hamburger Senat am Dienstag, den 16. November beschlossen, die 2G-Regelung zum 20. November 2021 auf weitere Bereiche des öffentlichen Lebens auszuweiten.

Ab Samstag ist entsprechend der geltenden Regelung, der Zugang zur Tanzparterre nur noch Mitgliedern möglich, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind.

Von dieser Regelung sind bis auf weiteres Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hier ist weiterhin ein negativer PCR- oder Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden – und im Falle der Impfunfähigkeit zusätzlich eine entsprechende ärztliche Bescheinigung erforderlich. Für die schulpflichtigen Kinder unter 18 Jahren reicht weiterhin der Nachweis von der Schule über ein regelmäßiges Testen innerhalb der Schule aus.

Liebe Schüler und Schülerinnen, ich bitte Sie im Namen des Teams und zum Wohle aller um Verständnis, dass wir die behördlichen Anordnungen ab 20. November umsetzen müssen.

Herzliche Grüße
Eure Monika Brandenburg und Team